Hundeführerschein (16.05.2026)
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- theoretische und praktische Sachkundeprüfung -
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Der Hundesportverein Osterode bietet in regelmäßigen Abständen einen Kurs mit abschließender Prüfung an. Hier sind die aktuellen Teilnehmer. Wir hoffen, dass alle fleißig üben und am Prüfungstag (5. Juni 2026) erfolgreich den Hundeführerschein abschließen.
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Alle Fotos von Claudia Althaus
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